EU-Recht
Das Mehrebenensystem der Europäischen Union zeichnet sich durch einen besonders hohen Grad an Komplexität aus. Zugleich ist das Unionsrecht von substanzieller Bedeutung in den nationalen Rechtsordnungen geworden. Es gibt kaum einen Lebensbereich mehr, der nicht auch europarechtlich geregelt ist. Fundierte Kenntnisse des Unionsrechts sind daher unentbehrlich, um unnötige Risiken zu vermeiden.
Vertretung vor den EU-Institutionen und dem Europäischen Gerichtshof
Dr. Thomas Hieber berät Unternehmen, Verbände und Nichtregierungsorganisationen umfassend zu Fragen des institutionellen und materiellen Unionsrechts (Grundrechtecharta, Datenschutz, Binnenmarkt, Zugang zu EU-Dokumenten, Wettbewerbsrecht, Unionsbürgerschaft usw.). Dies kann in den unterschiedlichsten Konstellationen erforderlich sein: Etwa im Rahmen von Konsultationen der Kommission bei der Vorbereitung von Gesetzgebungsvorschlägen, bei Eingaben in laufende EU-Gesetzgebungsvorhaben, bei Verwaltungsstreitigkeiten vor der Kommission oder EU-Agenturen, bei Beschwerden an den Europäischen Bürgerbeauftragten sowie bei Rechtsstreitigkeiten vor nationalen und europäischen Gerichten.
Europäische Bürgerinitiative
Seit dem dem Vertrag von Lissabon haben Unionsbürger die Möglichkeit, mit einer Europäischen Bürgerinitiative die Europäische Kommission dazu aufzufordern, im Rahmen ihrer Befugnisse Vorschläge für Verordnungen, Richtlinien und andere Rechtsakte zu unterbreiten. Es handelt sich weltweit um das allererste transnationale Partizipationsrecht. Dr. Thomas Hieber begleitet Vereine, Verbände und Nichtregierungsorganisationen auf allen Stufen des Verfahrens, berät zu allen sich hierbei ergebenden Rechtsfragen und vertritt Europäische Bürgerinitiativen vor der Europäischen Kommission und dem EuGH.
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