Deutsch-französische Rechtsbeziehungen

Die Kanzlei berät Privatpersonen und Unternehmen aus Frankreich und französischsprachigen Ländern umfassend in allen Rechtsfragen bei ihren wirtschaftlichen Aktivitäten auf dem deutschen Markt. Ebenso unterstützen wir deutsche Unternehmen, die in Frankreich Fuß fassen möchten.

Die deutsch-französischen Beziehungen gehören zur DNA die Kanzlei. Dr. Thomas Hieber ist einer von wenigen ausgewählten Anwälten, der eine umfassende juristische Ausbildung in beiden Ländern genossen haben. Er ist daher in besonderem Maße mit den rechtlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Besonderheiten beider Länder und den damit verbundenen Herausforderungen vertraut.

Umfassende rechtliche Begleitung von Privatpersonen und Unternehmen aus Frankreich und anderen französischsprachigen Ländern in Deutschland
Dies umfasst insbesondere die folgenden Leistungen: Handels- und gesellschaftsrechtliche Beratung von Unternehmen bei der Gründung von Niederlassungen und im Tagesgeschäft; Verhandlung und Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen und AGBs usw.
Grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten
Dr. Thomas Hieber berät und vertritt französische Unternehmen bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten vor deutschen Gerichten, insbesonderen auch vor den französischsprachigen Kammern des Landgerichts Saarbrücken.
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