Kartellrecht
In den letzten Jahren hat das Kartellrecht in der anwaltlichen Beratungspraxis erheblich an Bedeutung gewonnen.
Das Bundeskartellamt und die Europäische Kommission haben beträchtliche Anstrengungen unternommen, um Kartellverstöße effektiver verfolgen und ahnden zu können. Bußgelder können bis zu 10% des weltweiten Gesamtumsatzes des involvierten Unternehmens erreichen.
Darüber hinaus müssen Kartellanten in zunehmendem Maße mit Kartellschadensersatzklagen geschädigter Unternehmen rechnen.
Um derartige Risiken zu minimieren, sind Unternehmen daher gut beraten, geeignete Compliance-Maßnahmen zu ergreifen.
Die Digitalisierung des Wirtschaftslebens bringt aus kartellrechtlicher Sicht ebenfalls eine Vielzahl von neuen Herausforderungen mit sich, mit denen sich der Gesetzgeber und die Kartellbehörden zunehmend befassen.
Die Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrungen im Bereich des deutschen und europäischen Kartellrechts und berät Unternehmen aus den verschiedensten Wirtschaftsbereichen fundiert zu allen sich hierbei ergebenden Fragestellungen, insbesondere im Bereich des Kartellschadensersatzes, bei der Ausgestaltung von Vertriebs- und Kooperationsverträgen und zu Fragen der Compliance.
Kartellschadensersatz
In den letzten Jahren hat die Anzahl der Kartellschadensersatzprozesse in Deutschland stark zugenommen. Diese Entwicklung wurde durch das Inkrafttreten der EU-Richtlinie über Kartellschadensersatzklagen beschleunigt. Deutschland gilt europaweit als einer der attraktivsten Standorte für Kartellschadensersatzklagen. Mit dem anstehenden Brexit ist anzunehmen, dass diese Tendenz sich noch einmal verstärken wird. Dr. Thomas Hieber hat in einer Reihe von bedeutenden Kartellschadensersatzprozessen in den letzten Jahren mitgewirkt und vertritt Unternehmen sowohl auf Kläger- als auch auf Beklagtenseite.
Vertriebskartellrecht
Compliance
Digitalisierung
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